Omnibus-Richtlinie und Bewertungen: Was musst du als Unternehmer regeln?
Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2019/2161 hat das europäische Verbraucherrecht modernisiert. Für Unternehmen, die Bewertungen zeigen, hat sich viel geändert. Hier liest du, was die Regeln für deine Website, deine Widgets und deine Arbeitsweise bedeuten. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Was ist die Omnibus-Richtlinie?
Die Omnibus-Richtlinie ändert mehrere bestehende EU-Verbraucherrichtlinien, darunter die Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken, Verbraucherrechten und Preisangaben. Die Mitgliedstaaten mussten die Regeln ab dem 28. Mai 2022 anwenden. In Deutschland finden sie sich unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), in den Niederlanden im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ziel ist ein besserer Schutz von Verbrauchern im Internet, mit mehr Transparenz bei Bewertungen, der Reihenfolge von Suchergebnissen, Rabatten und Verkäufern auf Online-Marktplätzen.
Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld. Bei Verstößen können die Behörden unter anderem Bußgelder verhängen. Für weitverbreitete Verstöße in mehreren EU-Ländern, gegen die die Behörden koordiniert vorgehen, müssen die Mitgliedstaaten laut Richtlinie Bußgelder mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 Prozent des Jahresumsatzes in den betroffenen Ländern ermöglichen. Ist dieser Umsatz nicht bekannt, muss der Höchstbetrag mindestens 2 Millionen Euro betragen. Das ist eine Untergrenze für das höchstmögliche Bußgeld, kein fester Betrag: Die tatsächliche Höhe hängt unter anderem von Art, Schwere und Dauer des Verstoßes ab.
Pflicht 1: Sag, ob und wie du Bewertungen prüfst
Zeigst du Bewertungen auf deiner Website, musst du klarstellen, ob du prüfst, dass sie von Kunden stammen, die das Produkt tatsächlich genutzt oder gekauft haben, und wenn ja, wie. Diese Information gilt als wesentlich für Verbraucher; sie wegzulassen, kann irreführend sein.
Platziere diese Erklärung direkt bei den Bewertungen, etwa mit einem kurzen Satz und einem Link zu einer Seite über deine Vorgehensweise. Beschreibe konkret, was du tust: wer eine Einladung bekommt, ob du einen Kauf prüfst, wie du mit negativen Bewertungen umgehst und ob belohnte Bewertungen gekennzeichnet werden. Prüfst du nichts, sag auch das.
Zum Beispiel: „Nur Kunden mit einer Bestellung erhalten eine Einladung. Bewertungen werden vor der Veröffentlichung anhand unserer Richtlinien geprüft; kritische Bewertungen veröffentlichen wir ebenfalls.“ Passe einen solchen Satz an das an, was du tatsächlich tust.
Nutzt du ein Widget einer Bewertungsplattform, verweise auch auf deren Erklärung. Was du auf deiner eigenen Website über Bewertungen versprichst, bleibt deine Verantwortung.
Platziere die Erklärung sichtbar bei deinen Bewertungen oder deiner Bewertungsnote, nicht nur in deinen AGB. Bei der europäischen Prüfaktion 2022 stand diese Information oft nur in den Bedingungen, wo kaum ein Besucher nachsieht.
Verboten: Fake-Bewertungen und selektive Darstellung
Praktiken auf der europäischen schwarzen Liste unlauterer Geschäftspraktiken sind immer verboten; eine Behörde muss nicht nachweisen, dass sie das Verhalten von Verbrauchern beeinflusst haben. Die niederländische Behörde ACM ist bereits gegen den Handel mit Fake-Bewertungen und Fake-Likes vorgegangen. Seit der Omnibus-Richtlinie stehen unter anderem diese Praktiken rund um Bewertungen auf der Liste:
- Behaupten, dass Bewertungen von echten Nutzern stammen, ohne angemessene und verhältnismäßige Schritte zur Überprüfung
- Selbst Fake-Bewertungen veröffentlichen oder andere damit beauftragen
- Bewertungen oder Empfehlungen in sozialen Medien falsch darstellen, etwa indem nur positive Bewertungen gezeigt werden
Weitere Omnibus-Regeln, die deinen Onlineshop betreffen
Die Richtlinie betrifft mehr als Bewertungen. Diese Punkte begegnen dir als Onlineshop am häufigsten:
- Rabatte: Gibst du eine Preisermäßigung an, ist der „Statt“-Preis der niedrigste Preis, den du in den 30 Tagen davor verlangt hast
- Ranking: Erkläre, welche Hauptkriterien die Reihenfolge von Suchergebnissen bestimmen, und kennzeichne bezahlte Platzierungen
- Personalisierte Preise: Weise darauf hin, wenn ein Preis auf Grundlage automatisierter Entscheidungen angepasst wurde
- Marktplätze: Zeige an, ob der Verkäufer ein Unternehmer ist
Checkliste für deine Website
Bist du unsicher, wie das in deinem Fall gilt? In den Niederlanden gibt der Leitfaden der ACM zum Schutz von Online-Verbrauchern Beispiele; auch die EU-Kommission hat Leitlinien zur Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken veröffentlicht. Lass im Zweifel eine Juristin oder einen Juristen draufschauen. Geh auf jeden Fall diese Punkte durch:
- Bei deinen Bewertungen steht eine kurze Erklärung mit Link: So sammeln und prüfen wir Bewertungen
- Du lädst alle Kunden auf dieselbe Weise ein
- Negative Bewertungen bleiben sichtbar, außer sie verstoßen gegen deine öffentlichen Richtlinien
- Belohnte oder gesponserte Bewertungen sind deutlich gekennzeichnet
- Du zeigst Bewertungen eines anderen Produkts oder Standorts nicht als Bewertungen dieses Produkts
- Du dokumentierst, wie du Bewertungen sammelst, damit du es nachweisen kannst
Häufige Fragen
Darf ich Bewertungen einer anderen Plattform auf meiner Website zeigen? Ja, wenn du deutlich machst, woher sie stammen und wie diese Plattform Bewertungen prüft. Stelle sie nicht als selbst geprüfte Bewertungen dar, wenn du sie nicht geprüft hast.
Muss ich jede Bewertung prüfen? Die Richtlinie verpflichtet dich nicht, alles zu prüfen, wohl aber, ehrlich zu sagen, ob und wie du es tust. Behauptest du, dass Bewertungen von echten Käufern stammen, musst du dafür aber angemessene und verhältnismäßige Schritte unternehmen.
Darf ich Kunden für eine Bewertung belohnen? Eine Belohnung ist nicht grundsätzlich verboten, muss aber für Leser erkennbar sein und darf nicht von einer positiven Bewertung abhängen. Bei Google sind Belohnungen für Bewertungen gar nicht erlaubt.
Gelten die Regeln auch für Dienstleister? Ja. Die Regeln über unlautere Geschäftspraktiken betreffen Produkte, und dazu zählen auch Dienstleistungen.
Und Bewertungen von vor Mai 2022? In der Praxis kommt es darauf an, wie du Bewertungen heute zeigst. Auch ältere Bewertungen auf deiner Website fallen daher unter die Informationspflicht.
Wie gutesiegel.site dabei hilft
Auf gutesiegel.site startet jede neue Bewertung als „wartet auf Prüfung“ und wird erst nach der Prüfung veröffentlicht. Bewertungen mit verknüpftem Kauf erhalten eine eigene Kennzeichnung, getrennt von offenen Bewertungen, und kritische Bewertungen bleiben genauso sichtbar wie positive. Auf unserer Seite zur Bewertungsprüfung liest du, wie das funktioniert; auf diese Seite kannst du von deiner eigenen Website aus verweisen.
Eine Bewertung, die eine Kundin oder ein Kunde nach einer Bestellung über einen persönlichen Einladungslink schreibt, kann mit diesem Kauf verknüpft werden. So kannst du den Unterschied zwischen Bewertungen mit und ohne Kaufverknüpfung zeigen.


